Seit dem 1. Juli 2014 gilt bei einer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht.

Wie wird das Sorgerecht organisiert?

Das Scheidungsgericht regelt die Rechte und Pflichten der Eltern, insbesondere die elterliche Sorge sowie die Obhut, den persönlichen Verkehr oder die Betreuungsanteile sowie den Unterhaltsbeitrag. Die gemeinsame elterliche Sorge bildet die Regel.

Das alleinige Sorgerecht wird nur noch in speziell angezeigten Fällen der Mutter oder dem Vater zugesprochen. Im Vordergrund steht das Wohl des Kindes. Müssen die Interessen des Kindes speziell geschützt werden, spricht das Gericht nur einem Elternteil das Sorgerecht zu.

Bei einer erheblichen Veränderung der Verhältnisse kann die Zuteilung der elterlichen Sorge neu geregelt werden. Bei Einigkeit der Eltern ist dafür die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), bei Uneinigkeit das Gericht zuständig.

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