Mit dem neuen Namensrecht (seit 2013) wird die Namensänderung bei der Scheidung vereinfacht. Nach einer Scheidung behalten die Ehepartner grundsätzlich den Namen, den sie bei der Heirat angenommen haben.

Ledigennamen wieder annehmen

Falls die Ehefrau oder der Ehemann bei der Heirat den Namen geändert hat, kann sie oder er nach der Scheidung den Ledigennamen jederzeit wieder annehmen. Dazu reicht eine Erklärung beim Zivilstandsamt.

Was geschieht mit dem Namen der Kinder?

Die Scheidung der Eltern hat keine Auswirkungen auf den Namen der Kinder. Der Name des Kindes kann nur bei Vorliegen achtenswerter Gründe mit einem Gesuch um Namensänderung geändert werden.

Wenn Sie wieder heiraten

  • Wenn Sie wieder heiraten gilt das allgemeine Prinzip, dass Mann und Frau ihren bisherigen Namen – also auch einen Namen aus früherer Ehe – beibehalten.
  • Einen Namen, den Sie in einer früheren Ehe als Familiennamen angenommen haben, können Sie nicht als gemeinsamen Familiennamen angeben.
  • Für den gemeinsamen Familiennamen in der neuen Ehe müssen Sie zwischen dem Ledigennamen der Frau oder des Mannes auswählen.

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