Trennung (Eheschutz)

Die gerichtliche Trennung (Eheschutzverfahren genannt) kann einseitig von einem Ehepartner beim zuständigen Bezirksgericht eingeleitet werden. Dabei gelten keine Formvorschriften. Es empfiehlt sich jedoch, wenn immer möglich, eine rechtliche Beratung vorgängig zu beanspruchen. Mit Hilfe des Eheschutzverfahren werden die wesentlichen Belange des Getrenntlebens geregelt. Im Wesentlichen werden geregelt:

- Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung oder im eigenen Haus?
- Wer ist für die Kinder verantwortlich und wie oft kann der andere Elternteil die Kinder besuchen oder sie mit betreuen?
- Regelung des Besuchsrechts
- Unterhaltsregelung
- Teilweise eine Güterregelung (Auto oder andere für den Alltag wesentliche bewegliche Sachen)

Gesetzliche und prozessuale Grundlage: ZGB Art. 171 – 179 und ZPO Art. 271 – 273

Empfohlene Unterlagen

Für eine seriöse Vorbereitung und Beratung durch die Rechtsvertretung werden folgende Unterlagen hilfreich und notwendig sein:

- Familienbüchlein oder Familienschein, Ausländerausweis
- Lohnausweis Ehefrau und Ehemann
- Mietvertrag oder Belege über die Hypothekarzinsabrechnungen
- Belege über die Nebenkosten der Wohnung (Strom, Heizung)
- Krankenkassenpolice aller Familienangehöriger
- Belege zu Schulden (auch Steuern), Leasing- und Abzahlungsverträgen
- Letzte (wenn möglich zwei) Steuererklärungen

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