Checkliste Scheidungskonvention
In einer Scheidungskonvention sind u.a. folgende Punkte zu regeln:
1. Zuteilung der elterlichen Sorge über die gemeinsamen Kinder (Art. 133 ZGB).
2. Besuchsrecht für die andere Partei bzw. Regelung von Obhut und Betreuungsanteilen (Art. 133 ZGB).
3. Besuchsrecht bzw. Betreuungsregelung während den Ferien (Art. 133 ZGB).
4. Unterhaltsbeiträge an die Kinder (Art. 133 ZGB).
5. Unterhaltsbeiträge an Ehegatten (Art. 125 ZGB).
6. Ob und wie sich die Unterhaltsbeiträge der Teuerung anpassen. Zur Bestimmung des aktuellen Teuerungsstandes beachten Sie bitte den Landesindex der Konsumentenpreise des Bundesamtes für Statistik.
7. Was passiert mit der ehelichen Wohnung, wer bleibt drin, wer zieht aus und bis wann?
Muss der Mietvertrag übertragen oder ein Wohnrecht begründet werden (Art. 121 ZGB)?
8. Güterrechtliche Auseinandersetzung:
- Bankkonti, Wertschriften etc.
- Zuteilung von Liegenschaften
- Aufteilung von Mobiliar und Hausrat
- Zuteilung von Autos
- Wer übernimmt offene Kredite (insbesondere die Hypotheken) und andere Schulden?
- Pensionskassenvorbezüge
- Aufteilung von Guthaben der dritten Säule
- Lebensversicherungen
9. Wer bezahlt noch offene Steuern?
10. Berufliche Vorsorge (Pensionskasse) (Art. 122-124 ZGB). Fällt weg im Falle einer Ehetrennung.
11. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge: Zuweisung der AHV-Erziehungsgutschriften, wenn diese nach der Scheidung nicht oder nur zur Hälfte der Mutter oder dem Vater gutgeschrieben werden sollen (Art. 29sexies AHVG; Art. 52 fbis AHVV).
12. Gerichtskosten und gegenseitige Entschädigungen für das Gerichtsverfahren.
13. Saldoklausel
„Mit Erfüllung dieser Vereinbarung sind die Parteien ehe- und güterrechtlich vollständig auseinandergesetzt.“
Werden Unterhaltsbeiträge vereinbart, sind zudem festzuhalten (vgl. Art. 282 ZPO):
14. Die finanziellen Grundlagen der Vereinbarung (Einkommen, Vermögen und Schulden beider Gesuchsteller)
15. Eine Aufstellung des Notbedarfes (Wohnungsmiete, Krankenkasse, Berufsauslagen, Versicherungsbeiträge, Unterstützungs- und Unterhaltsbeiträge, Schulungskosten für Kinder, grössere Auslagen für Arzt oder Betreuung von Familienangehörigen, etc.). Ausgenommen sind die Kosten für Nahrung, Kleidung, Wäsche, Körper- und Gesundheitspflege.