AHV- Erziehungsgutschriften geltend machen
Das Scheidungsgericht oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) entscheidet über die Zuteilung der AHV-Erziehungsgutschriften. Die ganze Erziehungsgutschrift wird jenem Elternteil zugeteilt, das den überwiegenden Teil der Betreuungsleistungen übernimmt.