AHV- Erziehungsgutschriften geltend machen

Das Scheidungsgericht oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) entscheidet über die Zuteilung der AHV-Erziehungsgutschriften. Die ganze Erziehungsgutschrift wird jenem Elternteil zugeteilt, das den überwiegenden Teil der Betreuungsleistungen übernimmt.

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