Unterhalt zwischen Ehepartnern

Nach der Scheidung müssen Sie und Ihre frühere Ehepartnerin bzw. Ihr früherer Ehepartner grundsätzlich selbst für Ihren Unterhalt aufkommen.

Kriterien für eine Unterhaltszahlung

Je nachdem, wie lange die Ehe gedauert hat und wie Sie sich die Aufgaben geteilt haben, je nach Alter, Gesundheit, beruflicher Ausbildung, Erwerbsaussichten und finanzieller Leistungsfähigkeit der Ehepartner kann mindestens für eine gewisse Zeit ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den anderen Ehepartner bestehen.

Berechnung der Unterhaltszahlungen

Das Gericht entscheidet über die Höhe der Unterhaltsrente. Entscheidend sind die finanziellen Verhältnisse:

  • Gehalt der Ehepartner: wieviel steht jedem zur Verfügung (es wird nicht ins Existenzminimum des Unterhaltsverpflichteten eingegriffen),
  • finanzielle Bedürfnisse: Kosten für Wohnung, Krankenkasse, Essen, Kleider, etc.

Sie oder das Gericht erarbeiten eine Vereinbarung, welche von der Richterin oder dem Richter geprüft und genehmigt werden muss.

Unterhalt für die Kinder

Eltern sind auch nach der Scheidung weiterhin verpflichtet, für den Unterhalt Ihrer Kinder aufzukommen; zumindest bis zu ihrer Volljährigkeit, bzw. bis zur abgeschlossenen Erstausbildung, welche den Eintritt in das Berufsleben ermöglicht. Der Unterhalt soll den Bedürfnissen des Kindes entsprechen, wobei auch hier nicht in das Existenzminimum der unterhaltspflichtigen Person eingegriffen werden darf. Das Gericht legt die Höhe der Unterhaltszahlung fest. Informieren Sie sich bei einer Gerichtsbehörde oder einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt darüber, wie der Unterhaltsbeitrag berechnet wird

Lebensverhältnisse

  • Lebt das Kind hauptsächlich mit Ihnen zusammen, dann leisten Sie insbesondere durch die Erziehung einen Beitrag an den Unterhalt des Kindes.
  • Lebt das Kind nicht mit Ihnen zusammen, müssen Sie monatliche Unterhaltsbeiträge bezahlen, sofern Ihr Einkommen über dem Existenzminimum liegt. Bei der  Berechnung des Unterhaltsbeitrags wird aber auch Ihr Betreuungsanteil berücksichtigt.

Wenn die Unterhaltszahlung ausbleibt

Wenn der Ehegatte, der den Unterhalt bezahlen muss, seiner Pflicht nicht nachkommt, stehen dem anderen Ehepartner verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Die Kantone sind verpflichtet, für die Kinderalimente eine unentgeltliche Inkassohilfe anzubieten. Ausserdem bevorschussen alle Kantone  die Kinderalimente unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit, eine sogenannte Schuldneranweisung beim zuständigen Zivilgericht zu beantragen. Dann wird die Unterhaltszahlung direkt vom Lohn abgezogen und Ihnen überwiesen.
  • Für bereits geschuldete Unterhaltszahlung können Sie eine Betreibung beim Betreibungsamt am Wohnsitz des Unterhaltsverpflichteten einleiten.

Zur Bestrafung des Unterhaltsverpflichteten, der – obwohl er in der Lage wäre - seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, können Sie ein Strafverfahren einleiten.

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